Rechtliches
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Für Brandschutzhelfer-Schulungen – Stand: August 2026
§ 1 Geltungsbereich und Vertragspartner
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über die Teilnahme an Schulungen und Seminaren, die zwischen
Joey Wilsch
Brandschutz-Seminare Wilsch
Dr.-Theodor-Neubauer-Straße 31
17438 Wolgast
E-Mail:
info@brandschutz-seminare-wilsch.de
– nachfolgend „Anbieter“ – und dem Kunden geschlossen werden.
(2) Das Angebot richtet sich überwiegend an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB. Verbraucher im Sinne des § 13 BGB können ebenfalls teilnehmen.
(3) Kunde ist bei offenen Schulungen die Person, die die Buchung vornimmt. Bei einer Buchung durch ein Unternehmen ist der jeweilige Vertragspartner das Unternehmen, soweit die Buchung erkennbar im Namen des Unternehmens erfolgt.
(4) Es wird zwischen offenen Schulungen und Inhouse-Schulungen unterschieden.
(5) Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Anbieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu.
§ 2 Vertragsschluss
(1) Die Darstellung von Schulungen und Terminen auf der Website stellt kein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Schulungsvertrags dar.
(2) Bei offenen Schulungen gibt der Kunde durch Absenden der Buchung über das vom Anbieter eingesetzte Buchungssystem eine verbindliche Anmeldung ab.
(3) Bei offenen Schulungen bestätigt das vom Anbieter eingesetzte Buchungssystem die Buchung unmittelbar nach dem Absenden im Auftrag des Anbieters in Textform. Diese Buchungsbestätigung gilt als Annahme; mit ihrem Zugang kommt der Schulungsvertrag zustande.
(4) Für offene Schulungen versendet der Anbieter keine bloße, ausdrücklich nur als Eingangsbestätigung bezeichnete Nachricht. Die nach Absatz 3 erzeugte Nachricht ist stets die Buchungsbestätigung und damit die Annahme.
(5) Bei Inhouse-Schulungen kommt der Vertrag durch Annahme des vom Anbieter erstellten Angebots durch den Auftraggeber zustande.
(6) Der Anbieter ist berechtigt, Anmeldungen abzulehnen, soweit dies sachlich gerechtfertigt ist, insbesondere wenn die Veranstaltung ausgebucht ist oder einer Durchführung berechtigte organisatorische Gründe entgegenstehen.
§ 3 Leistungsumfang
(1) Der Anbieter führt Schulungen zur Ausbildung von Brandschutzhelfern durch. Inhalt und Umfang richten sich nach der jeweiligen Leistungs- und Terminbeschreibung.
(2) Die Schulung umfasst grundsätzlich einen theoretischen Teil sowie eine praktische Unterweisung im Umgang mit Feuerlöscheinrichtungen, soweit dies für die jeweilige Schulung vorgesehen ist.
(3) Der Anbieter ist berechtigt, den vorgesehenen Referenten durch eine fachlich gleichwertig qualifizierte Person zu ersetzen.
(4) Änderungen des Ablaufs oder der Inhalte bleiben vorbehalten, soweit sie den wesentlichen Charakter und den Schulungszweck nicht beeinträchtigen und für den Kunden zumutbar sind.
(5) Der Anbieter schuldet die ordnungsgemäße Durchführung der vereinbarten Schulung, nicht jedoch einen bestimmten Lernerfolg des Teilnehmers.
§ 4 Preise und Zahlung
(1) Es gilt der bei Vertragsschluss vereinbarte bzw. ausgewiesene Preis.
(2) Gegenüber Verbrauchern werden Preise als Endpreise einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer ausgewiesen, soweit keine andere gesetzliche Regelung greift.
(3) Gegenüber Unternehmern werden Preise netto zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer angegeben, soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart.
(4) Die Abrechnung erfolgt grundsätzlich nach Durchführung der Schulung durch Rechnung.
(5) Rechnungen sind, soweit auf der Rechnung nichts Abweichendes angegeben ist, innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zu bezahlen.
(6) Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Vorschriften. Gegenüber Unternehmern kann insbesondere die gesetzliche Verzugspauschale nach § 288 Abs. 5 BGB geltend gemacht werden.
(7) Anfahrt, Verpflegung und Übernachtung sind nicht im Preis enthalten, soweit dies im jeweiligen Angebot nicht ausdrücklich anders vereinbart wurde.
§ 5 Offene Schulungen und Mindestteilnehmerzahl
(1) Offene Schulungen werden ab einer Mindestteilnehmerzahl von fünf verbindlich angemeldeten Personen durchgeführt.
(2) Wird die Mindestteilnehmerzahl bis spätestens drei Tage vor dem vorgesehenen Schulungstermin nicht erreicht, ist der Anbieter berechtigt, die Schulung abzusagen.
(3) Die Absage erfolgt grundsätzlich per E-Mail an die bei der Buchung angegebene E-Mail-Adresse.
(4) Der Anbieter kann eine Schulung außerdem absagen oder verschieben, wenn deren Durchführung aus Gründen unmöglich oder unzumutbar wird, die der Anbieter nicht zu vertreten hat, insbesondere bei Erkrankung des Referenten, Ausfall der vorgesehenen Räumlichkeiten oder höherer Gewalt.
(5) Im Fall einer Absage durch den Anbieter wird dem Kunden grundsätzlich ein Ersatztermin angeboten. Nimmt der Kunde diesen nicht an, entfällt die Zahlungspflicht. Bereits geleistete Zahlungen werden vollständig erstattet.
(6) Weitergehende Ansprüche wegen einer vom Anbieter nicht zu vertretenden Absage, insbesondere auf Ersatz von Reise-, Übernachtungs- oder sonstigen Folgekosten, bestehen vorbehaltlich zwingender gesetzlicher Ansprüche nicht.
§ 6 Stornierung, Umbuchung und Ersatzteilnehmer
(1) Bei offenen Schulungen kann der Kunde seine Anmeldung bis zum Beginn der Schulung in Textform stornieren. Maßgeblich ist der Zugang der Stornierung beim Anbieter.
(2) Eine Umbuchung auf einen anderen vom Anbieter angebotenen Termin ist bis zum Beginn der ursprünglich gebuchten Schulung einmalig kostenfrei möglich, sofern für den Ersatztermin ein Platz verfügbar ist. Der Ersatztermin soll innerhalb von zwölf Monaten nach dem ursprünglich gebuchten Termin liegen.
(3) Der Kunde kann bis zum Beginn der Schulung kostenfrei einen geeigneten Ersatzteilnehmer benennen. Der Ersatzteilnehmer tritt an die Stelle des ursprünglich angemeldeten Teilnehmers.
(4) Verbraucher können ihre Anmeldung bis zum Beginn der Schulung kostenfrei stornieren.
(5) Bei einer Stornierung ohne Umbuchung und ohne Benennung eines Ersatzteilnehmers gilt für Unternehmer:
- bis einschließlich sieben Tage vor Schulungsbeginn: kostenfrei;
- ab sechs Tage vor Schulungsbeginn sowie bei Nichterscheinen: 100 % des vereinbarten Teilnahmeentgelts.
(6) Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Anbieter kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
(7) Gesetzliche Rechte von Verbrauchern, insbesondere ein bestehendes gesetzliches Widerrufsrecht, bleiben unberührt.
(8) Für Inhouse-Schulungen gelten die im jeweiligen Angebot vereinbarten Stornierungs- und Umbuchungsbedingungen. Soweit im Angebot keine abweichenden Regelungen getroffen wurden, gelten die Regelungen dieses § 6 entsprechend, soweit sie ihrem Inhalt nach auf Inhouse-Schulungen anwendbar sind.
§ 7 Durchführung und Mitwirkung des Kunden
(1) Die Teilnahme an einer praktischen Löschübung setzt voraus, dass der Teilnehmer körperlich in der Lage ist, die hierfür vorgesehenen Tätigkeiten sicher auszuführen. Der Teilnehmer stellt dies eigenverantwortlich sicher und teilt dem Referenten vor Beginn der Übung mit, wenn er an dieser nicht teilnehmen kann. Eine Angabe von Gründen ist nicht erforderlich.
(2) Den Anweisungen des Referenten während praktischer Übungen ist Folge zu leisten.
(3) Der Anbieter ist berechtigt, Teilnehmer von einer praktischen Übung oder der weiteren Teilnahme auszuschließen, wenn sie Sicherheitsanweisungen wiederholt nicht beachten oder erkennbar unter dem Einfluss von Alkohol oder anderen berauschenden Mitteln stehen.
(4) Bei einem Ausschluss nach Absatz 3 besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Erstattung des Teilnahmeentgelts, soweit der Ausschluss vom Teilnehmer zu vertreten ist.
(5) Bei Inhouse-Schulungen stellt der Auftraggeber die erforderlichen Räumlichkeiten sowie, soweit vereinbart, eine geeignete Fläche für die praktische Löschübung zur Verfügung und sorgt dafür, dass die örtlichen Voraussetzungen für die Durchführung gegeben sind.
(6) Kann eine Inhouse-Schulung aufgrund von Umständen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, nicht oder nicht vollständig durchgeführt werden, bleibt der Vergütungsanspruch des Anbieters grundsätzlich bestehen. Weitergehende gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.
§ 8 Teilnahmebescheinigung
(1) Teilnehmer, die die Schulung vollständig und ordnungsgemäß absolviert haben, erhalten eine Teilnahmebescheinigung.
(2) Werden wesentliche Teile der Schulung nicht absolviert, besteht kein Anspruch auf Ausstellung einer Teilnahmebescheinigung.
(3) Ein Duplikat einer Teilnahmebescheinigung kann innerhalb der gesetzlichen bzw. betrieblichen Aufbewahrungsfrist angefordert werden.
§ 9 Schulungsunterlagen und Aufnahmen
(1) Die im Rahmen der Schulung bereitgestellten Schulungsunterlagen sind urheberrechtlich geschützt.
(2) Der Kunde erhält ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht zur Verwendung der Unterlagen für eigene betriebliche bzw. persönliche Zwecke.
(3) Eine Vervielfältigung, öffentliche Zugänglichmachung, Weitergabe an Dritte oder Nutzung der Unterlagen zur Durchführung eigener Schulungen ist nur mit vorheriger Zustimmung des Anbieters in Textform zulässig, soweit gesetzlich zulässig.
(4) Bild-, Ton- oder Videoaufnahmen der Schulung oder des Referenten sind nur mit vorheriger Zustimmung des Anbieters sowie unter Beachtung der Rechte der abgebildeten oder aufgenommenen Personen zulässig.
§ 10 Haftung
(1) Der Anbieter haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für sonstige Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Anbieters, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der Anbieter nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
(3) Im Übrigen ist die Haftung des Anbieters für leicht fahrlässig verursachte Schäden ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
(4) Die Haftung nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften, insbesondere dem Produkthaftungsgesetz, bleibt unberührt.
(5) Für vom Teilnehmer mitgebrachte persönliche Gegenstände haftet der Anbieter nur nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften.
§ 11 Datenschutz
Der Anbieter verarbeitet personenbezogene Daten im Rahmen der geltenden datenschutzrechtlichen Vorschriften.
Einzelheiten ergeben sich aus der Datenschutzerklärung des Anbieters, die auf der Website unter datenschutz.html abrufbar ist.
§ 12 Widerrufsrecht für Verbraucher
(1) Verbrauchern kann bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und bei Fernabsatzverträgen ein gesetzliches Widerrufsrecht zustehen. Die Einzelheiten ergeben sich aus der gesonderten Widerrufsbelehrung des Anbieters.
(2) Gegenüber Unternehmern besteht kein gesetzliches Verbraucher-Widerrufsrecht.
(3) Soweit bei einem Verbrauchervertrag die Voraussetzungen für einen vorzeitigen Beginn der Dienstleistung innerhalb der Widerrufsfrist vorliegen, wird der Anbieter die hierfür gesetzlich erforderlichen ausdrücklichen Erklärungen und Bestätigungen des Verbrauchers gesondert einholen.
(4) Gesetzliche Vorschriften über das Widerrufsrecht bleiben im Übrigen unberührt.
§ 13 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
(2) Gegenüber Verbrauchern gilt die Rechtswahl nach Absatz 1 nur insoweit, als dadurch nicht der Schutz zwingender Bestimmungen des Staates entzogen wird, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.
(3) Ist der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis der Sitz des Anbieters, soweit ein solcher Gerichtsstand gesetzlich zulässig vereinbart werden kann.
(4) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.
(5) Der Anbieter ist weder bereit noch verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
Stand: August 2026